Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof Aufnahme (Springe)
Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof ist nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Vorauss...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die gemeindlichen Friedhöfe sind insbesondere den verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern als würdige Ruhestätte und zur Pflege ihres Andenkens gewidmet.
Auf gemeindeeigenen Friedhöfen können verschiedene gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Die Aufnahme einer Tätigkeit auf einem gemeindeeigenen Friedhof ist nur unter den in der Friedhofssatzung für die jeweilige Tätigkeit festgelegten Vorauss...
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