Studienbeiträge in Niedersachsen: Erhebung
Ab dem Wintersemester 2014/2015 erhebt das Land Niedersachsen keine Studiengebühren mehr. Damit leistet Niedersachsen einen wesentlichen Beitrag für mehr Chancengleichheit beim Hochschulzugang. Finanzielle Zugangshürden werden abgebaut, um mehr jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen.
Das Land wird den Hochschulen die wegfallenden Studiengebühren zu 100 Prozent ersetzen. Diese Mittel dürfen ausschließlich dafür verwendet werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen an den niedersächsischen Hochschulen weiter zu verbessern. Das Land passt die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden an.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Hochschule.
Was soll ich noch wissen?
Neu ist, dass die Studierenden verbindlich mitbestimmen können, wie das Geld an ihrer Hochschule eingesetzt wird. Eine entsprechende Änderung wird in das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) aufgenommen.
Zeitgleich mit der Abschaffung der Studiengebühren verbessert Niedersachsen die Bedingungen für Langzeitstudierende. Überschreiten Studierende die Regelstudienzeit, müssen sie künftig erst nach sechs Semestern Langzeitstudiengebühren bezahlen, und nicht wie bisher schon nach 4 Semestern.
Auch werden die Erziehung von Kindern, die Pflege von nahen Angehörigen und hochschulpolitische Tätigkeit berücksichtigt. Die Gebühren werden zudem deutlich gesenkt. Die Änderungen sollen dazu beitragen, die Studienerfolgsquote zu erhöhen.
Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur