Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute (Burgdorf)
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzume...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzume...
lesenAb 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen S...
lesenDie Anmeldung kann als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz erfolgen.
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