Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
sofortige Bearbeitung
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Wie ist der Ablauf?
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Anträge und Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport