
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Kosten und Gebühren
Welche Fristen muss ich beachten?
Betriebszeit
An wen muss ich mich wenden?
Was soll ich noch wissen?
Urheber
Rechtsgrundlagen
Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.
Was soll ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.