Bundesfreiwilligendienst Vereinbarung (Springe)
Wenn Sie sich mit der Einsatzstelle über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hier mit der zuständigen Stelle einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Seit dem 1. Juli 2011 können Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das lebenslange Lernen und stärkt das Allgemeinwohl.
Mögliche Gründe für den Bundesfreiwilligendienst sind:
Wenn Sie sich für ein Engagement im sozialen, kulturellen, ökologischen oder in einem anderen gemeinwohlorientierten Bereich im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes interessieren, informieren Sie sich bitte zunächst über mögliche Einsatzbereiche und Einsatzstellen.
Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:
Im Rahmen des Sonderprogramms „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ werden neben den schon bestehenden 35.000 BFD-Plätzen jährlich bis zu 10.000 neue Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben, d. h. der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden. Das Sonderprogramm ist bis zum 31.12.2018 befristet.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei der jeweiligen Einsatzstelle.
Die Unterlagen zum Sonderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Bundesfreiwilligendienstes.
Die Zuständigkeit liegt bei den Einsatzstellen und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Einsatzstellensuche auf den Seiten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Suche nach regionalen Beraterinnen und Beratern auf den Seiten des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst
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