Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
50679, Köln
+49 221 3673-0
+49 221 3673-4661
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wenn Sie sich mit der Einsatzstelle über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hier mit der zuständigen Stelle einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle unterstützt Sie dabei.
Für Bewerbungen gibt es keine generellen Fristen. Einige Einsatzstellen und Träger können jedoch feste Fristen für Bewerbungen und Dienstantritte festgelegt haben.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
+49 221 3673-0
+49 221 3673-4661
Die reguläre Dauer eines Bundesfreiwilligendienstes beträgt zwölf Monate. Er kann aber auch für eine Dauer zwischen sechs oder 18 Monaten vereinbart, bezi...
lesenSeit dem 1. Juli 2011 können Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fö...
lesenAls Freiwillige oder Freiwilliger erhalten Sie ein Taschengeld. Die Höhe vereinbaren Sie mit der zuständigen Stelle. Darüber hinaus können Ihnen Unterkunf...
lesen