Bundesfreiwilligendienst Vereinbarung (Burgdorf)
Wenn Sie sich mit der Einsatzstelle über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hier mit der zuständigen Stelle einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Als Freiwillige oder Freiwilliger erhalten Sie ein Taschengeld. Die Höhe vereinbaren Sie mit der zuständigen Stelle. Darüber hinaus können Ihnen Unterkunft und Verpflegung (oder entsprechende Ersatzleistungen) zur Verfügung gestellt werden.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden Sie (vorbehaltlich einer entsprechenden gesetzlichen Regelung) Anspruch auf Kindergeld haben. Wenn Sie Renten oder Leistungen zur Grundsicherung (z . B. Arbeitslosengeld II) beziehen, erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde weitere Information über die Anrechnung des Taschengelds auf diese Leistungen. Die Beiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung) trägt die zuständige Stelle.
Falls für den Freiwilligendienst eine ärztliche Untersuchung oder eine spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, trägt die zuständige Stelle die anfallenden Kosten.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Einsatzstelle.
Wenn Sie sich mit der Einsatzstelle über Ihren Einsatz geeinigt haben, schließen Sie hier mit der zuständigen Stelle einen Vertrag ab. Ihre Einsatzstelle...
lesenDie reguläre Dauer eines Bundesfreiwilligendienstes beträgt zwölf Monate. Er kann aber auch für eine Dauer zwischen sechs oder 18 Monaten vereinbart, bezi...
lesenSeit dem 1. Juli 2011 können Personen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fö...
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