Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
38102, Braunschweig
0531 7019-0
0531 7019-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung gewährt.
Die Versorgungsleistungen durch die zuständige Stelle beginnen frühestens mit dem Eintritt der Schädigung, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Verletzung gestellt wird.
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
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Region Hannover - Team Wohnen und sonstige Leistungen
Region Hannover - Fachbereich Soziales