Sozialhilfe
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Urheber
Rechtsgrundlagen
- Tel.: +49 511 616-0
- Fax: +49 511 616-22499
- Webseite
- Weitere Informationen
- Tel.: 05032 84-0
- Fax: 05032 84-430
- Webseite
- Weitere Informationen
Links und Downloads
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Hinweise für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII
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Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
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Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Sozialhilfe/Asylbewerberleistungen)
Seitenanzahl: 14
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Antrag auf Gewährung einer einmaligen Leistung nach § 31 SGB XII beim laufenden Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 SGB XII / Grundsic...
Seitenanzahl: 2
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Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach § 60 Abs. 2 SGB II oder § 60 Abs. 2 und 4 SGB II
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Erläuterungen zum Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
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Antrag auf Selbstauskunft
Seitenanzahl: 2
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Übernahme von Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII
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Mietbescheinigung zur Feststellung eines Leistungsanspruches nach dem SGB XII
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Einverständniserklärung
Seitenanzahl: 1
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Ärztliches Attest zur Feststellung der Notwendigkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach § 21 Abs. 5 SGB II / § 30 Abs. 5 SGB XII
Seitenanzahl: 1
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Erklärung über Eigentum oder Besitz/Nutzung eines Kraftfahrzeuges
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Einverständniserklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht