
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Nicht alle geförderten Wohnungen werden über die Landeshauptstadt Hannover vermittelt, auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften verlangen daher vor der Vermietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vom Mietinteressenten.
Wenn Wohnungen für bestimmte Personengruppen gefördert wurden (zum Beispiel für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer oder für Alleinerziehende) dient der Wohnberechtigungsschein als Nachweis, dass Sie zu dieser Personengruppe gehören.
Der Wohnberechtigungsschein legt auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.
Gesetzlich geregelt ist dabei:
- 1 Person: 50 qm
- 2 Personen: 60 qm
- 3 Personen: 75 qm
- jede weitere Person: + 10 qm
Im Einzelfall können höhere Wohnflächen gelten, bitte lassen Sie sich entsprechend beraten.
Wo gilt ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein?
Seit dem 01.01.2010 hat das Land Niedersachsen ein eigenes Wohnraumfördergesetz erlassen und die Einkommensgrenzen neu geregelt. Daher können Sie den Wohnberechtigungsschein nur noch für den Bezug von Wohnungen verwenden, die in Niedersachsen liegen. Bitte beachten Sie, dass dieser Wohnberechtigungsschein nicht ausreicht, wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen möchten.
Wann können Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen?
Je nach Förderung der Wohnung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Für alle Förderungen gilt unter anderem:
- die maßgebliche Einkommensgrenze muss eingehalten werden,
- als ausländischer Wohnungssuchender müssen Sie (und Ihre Angehörigen) über eine – mindestens auf ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Größe des Haushaltes und an der jeweiligen Förderung der Wohnung.
Einige Bundesländer (auch Niedersachsen) haben die Möglichkeit genutzt, bei der Förderung von neuen Objekten in bestimmten Gebieten höhere Einkommensgrenzen festzulegen. Zusätzlich gibt es Wohnungen, bei denen eine sogenannte "erweiterte" (um bis zu 60 Prozent erhöhte) Einkommensgrenze gilt.
Suchen Sie privat eine Wohnung und fordert Sie der Eigentümer auf, einen Wohnberechtigungsschein vorzulegen, erkundigen Sie sich daher bitte, welche Einkommensgrenze für die betroffene Wohnung gilt. Handelt es sich um eine Wohnung im Stadtgebiet Hannover, können wir Ihnen bei dieser Frage gern weiterhelfen.
Einen groben Überblick bietet Ihnen diese Tabelle:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Einzelfall vorgelegt werden müssen, klären Sie bitte in einem kurzen Telefonat mit uns. Je nach Ihrer persönlichen Situation können sehr unterschiedliche Nachweise erforderlich sein. Erwarten Sie zum Beispiel ein Kind, kann dieses unter Umständen auch bereits vor der Entbindung mit berücksichtigt werden.
Kosten und Gebühren
Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Sie können die Gebühr entweder bar bei unseren Sachbearbeiter*innen entrichten oder den Betrag überweisen. Einzelheiten zum Verfahren und zur Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Ablauf des Verfahrens
Wohnen Sie im Stadtgebiet Hannover oder beabsichtigen Sie in eine konkrete Wohnung im Stadtgebiet Hannover zu ziehen, dann können Sie Ihren Antrag bei uns stellen.
Wenn Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein erhalten möchten, ohne dass Sie eine bestimmte Wohnung damit beziehen möchten, informieren Sie sich bitte bei Ihrer "Heimatgemeinde" welche Behörde für Sie zuständig ist, wenn sich diese im Land Niedersachsen befindet.
Sie können uns Ihren Antrag schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen zusenden oder den Antrag während unserer Sprechzeiten bei uns abgeben.
Die Vordrucke können Sie sich unter Anträge & Formulare herunterladen.
Nähere Informationen zur Einkommensberechnung finden Sie im Antragsformular.
Wohnungssuche mit einem Wohnberechtigungsschein
Nicht alle Wohnungen, für die Sie einen Wohnberechtigungsschein benötigen, werden über die Landeshauptstadt Hannover vermittelt.
Auch auf dem privaten Wohnungsmarkt (über Anzeigen, Internet oder ähnliche) können Sie sich über geförderte Wohnungen informieren. Wohnungen, bei denen eine höhere Einkommensgrenze zu beachten ist, werden generell nur über die Eigentümer vermittelt.
Anträge & Formulare

Antrag auf Wohnungsvermittlung / Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumversorgung

Anlage 1 - Einkommenserklärung zum Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein
Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumversorgung

Anlage 2 - Einkommenserklärung der haushaltsangehörigen Person nach § 5 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes
Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumversorgung

Anlage 3 - Erläuterungen zum Wohnberechtigungsschein
Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumversorgung

Anlage W - Formular zur Wohnungssuche
Landeshauptstadt Hannover - Sachgebiet Wohnraumversorgung
Informationen zur Datenverarbeitung im Sachgebiet Wohnraumversorgung
nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zuständige Stelle
Sachgebiet Wohnraumversorgung, Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine
Sachgebiet Wohnraumversorgung, Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine

Der Bereich Stadterneuerung und Wohnen in der Sallstraße 16