
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Voraussetzungen
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Was soll ich noch wissen?
Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung.
"Wohngeld - ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung" auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Wohngeldtabellen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Stadt Springe - Fachdienst 50 - Soziales
Stadt Springe - Fachdienst 50 - Soziales
31832, Springe
05041 73-0
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