
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Die Region Hannover als auch das Land Niedersachsen haben verschiedene Förderprogramme aufgelegt, um dem wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden.
Förderprogramme gibt es für Bestandsimmobilien und Neubauvorhaben. Diese stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor:
Förderprogramme für Bestandsimmobilien
Mit der Richtlinie zum Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen im Wohnungsbestand bietet die Region Hannover Vermieterinnen und Vermietern ein attraktives Förderpaket.
Erklärtes Ziel der Region Hannover und der Stadt Garbsen ist es, ausreichend Wohnraum für einkommensschwache und sozial benachteiligte Haushalte zu schaffen.
Höhe der Förderung:
- Bis zu 2,50 Euro/m² Wohnfläche und Monat der gewählten Bindungslaufzeit, ausgezahlt als Einmalbetrag nach Abschluss eines Mietvertrages und erfolgtem Bezug der Wohnung.
- Bis zu 10.000 Euro für Maßnahmen zur Wohnraumqualifizierung oder -anpassung
- Bei Mietmindereinnahmen: ein Ausgleich von bis zu drei Monaten in Höhe der Nettokaltmiete.
- Bis zu 10.000 Euro Instandsetzungskosten je notwendiger Maßnahme.
- Mietausfallgarantie innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des Mietvertrags.
Förderbedingungen:
Die Vermieterin oder der Vermieter räumt der Region Hannover das Belegungsrecht an dem geförderten Wohnraum für einen Zeitraum zwischen fünf und 30 Jahren ein.
Geförderter Mietwohnraum wird für die Dauer der Bindungslaufzeit an Personen mit geringem Einkommen, vorrangig aus der genannten Zielgruppe, vermietet. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen wird durch die Mieterin oder den Mieter mit einem von der Kommune ausgestellten Wohnberechtigungsschein (B-Schein) nachgewiesen. Die Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete für die Dauer der Bindung nicht übersteigen.
Bei Interesse an einer Förderung können Sie sich gerne an die Region Hannover wenden. Ansprechpartnerin ist Dunja Lüke, Telefon +49 511 61623122, dunja.lueke@region-hannover.de.
Weiterführende Links:
Die Region Hannover stellt ihr neues Förderprogramm vor
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Auch das Land Niedersachsen bietet mit der NBank eine Förderung zum Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen an.
Diese Förderung unterstützt Sie bei der Einräumung von Belegungsrechten (Miet- und Belegungsbindung) im ungebundenen Mietwohnungsbestand für Haushalte mit geringem Einkommen.
Höhe der Förderung:
- 2,00 Euro pro Monat/m² Wohnfläche bei einer fünfjährigen Belegungs- und Mietbindung
- 2,50 Euro pro Monat/m² Wohnfläche bei einer zehnjährigen Belegungs- und Mietbindung
Förderbedingungen:
Die angebotenen Mietwohnungen müssen zur Vermietung als Wohnraum frei sein, wurden nicht mit Wohnraumfördermitteln oder mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert, unterliegen keinen anderen Belegungsbindungen, sind in sich abgeschlossen sowie zur dauerhaften Wohnnutzung bestimmt, gut erhalten und geeignet und verfügen über eine Zentral-/Etagenheizung, Küche sowie ein Bad mit Badewanne oder Dusche und eine Toilette.
Die Miethöhe ist ab erstmaliger Belegung mit einem wohnberechtigten Haushalt für die Dauer von drei Jahren festgeschrieben (Nettokaltmiete) auf derzeit 6,10 Euro je m2 Wohnfläche/Monat.
Bei Interesse an einer Förderung können Sie sich gerne an die NBank wenden:
Telefon +49 511 30031-333, beratung@nbank.de
Weiterführende Links:
Förderprogramme für Neubauvorhaben
Mit dem Wohnraumförderprogramm unterstützt die Region Hannover die Schaffung und Modernisierung von Mietwohnraum im Regionsgebiet. Ziel ist die Erhöhung des Anteils bezahlbarer Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen und die demografiefeste Anpassung des Mietwohnungsbestandes zum Erhalt von Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Mietwohnungsbau: Neubau, Aus-/Umbau und Erweiterung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums
- Modernisierung: bauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren im Mietwohnungsbestand in Verbindung mit energetischen Modernisierungsmaßnahmen
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für Mietwohnungsbau- und Modernisierungsmaßnahmen sind Investorinnen und Investoren sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnraum.
Welche Bindungen entstehen durch die Förderung?
Für geförderte Mietwohnungen gilt in den ersten drei Jahren ab Bezugsfertigkeit eine höchstzulässige Nettokaltmiete von 5,60 €/qm Wohnfläche/Monat.
Geförderte Mietwohnungen dürfen für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung von 20 Jahren nur an Personen mit geringem Einkommen vermietet werden. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen ist durch den Mieter mit einem von der Kommune ausgestellten Wohnberechtigungsschein (B-Schein) nachzuweisen.
Bei Interesse an einer Förderung können Sie sich gerne an die Region Hannover wenden. Ansprechpartnerin ist Frau Höke, Telefon +49 511 61623643, svenja.hoeke@region-hannover.de.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Das Land Niedersachsen bietet mit dem Programm der Allgemeinen Mietwohnraumförderung der NBank weitreichende Fördermöglichkeiten an.
Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau von Mietwohnungen sowie der Änderung und Erweiterung von Gebäuden.
Übersicht:
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30 % für Berechtigte mit geringem Einkommen
Wer kann Anträge stellen?
Investoren können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Was wird gefördert?
- allgemeiner Mietwohnraum
- Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Bei Interesse an einer Förderung können Sie sich gerne an die NBank wenden:
Telefon +49 511 30031-333, beratung@nbank.de
Weitere ausführlichere Informationen erhalten Sie mit dem nachfolgendem Link:
https://www.nbank.de/Öffentliche-Einrichtungen/Wohnraum/Allgemeine-Mietwohnraumförderung/index.jsp
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
- Das Minimum an Eigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
- Bei der energetischen Modernisierung Wohneigentum, das bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Familien mit zwei oder mehr Kindern, in Fördergebieten mit mindestens einem Kind
- Menschen mit Behinderungen
- Familien mit drei und mehr Kindern oder für die altersgerechte Wohnraumerweiterung in Haushalte mit drei und mehr Personen (Ausbau/Umbau oder Erweiterung)
- bei der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung jeder Haushalt
Was kann gefördert werden?
- Neubau
- Erwerb
- energetische und/ oder altersgerechte Modernisierung
- behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Was soll ich noch wissen?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank- bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Wohnen und sonstige Leistungen
Region Hannover - Team zentrale Fachbereichsangelegenheiten und Wohnraumförderung
Region Hannover - Team zentrale Fachbereichsangelegenheiten und Wohnraumförderung
30169 Hannover
+49 511 616-22373
+49 511 616-1121075
Stadt Garbsen - Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren -32.2-
Stadt Garbsen - Soziale Angelegenheiten, Beratung und Senioren -32.2-
30823 Garbsen
+49 5131 707-289
+49 5131 707-277
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