
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen, auszubauen oder zu erwerben und zu modernisieren, können Sie verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.
- Das Minimum an Eigenleistung beträgt 15 % der Gesamtkosten.
- Bei der energetischen Modernisierung Wohneigentum, das bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden ist.
Wer kann eine Förderung erhalten?
- Familien mit zwei oder mehr Kindern, in Fördergebieten mit mindestens einem Kind
- Menschen mit Behinderungen
- Familien mit drei und mehr Kindern oder für die altersgerechte Wohnraumerweiterung in Haushalte mit drei und mehr Personen (Ausbau/Umbau oder Erweiterung)
- bei der energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung jeder Haushalt
Was kann gefördert werden?
- Neubau
- Erwerb
- energetische und/ oder altersgerechte Modernisierung
- behinderten- oder altengerechter Ausbau/Erweiterung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, auf dessen/deren Gebiet Sie das Bauvorhaben planen.
Was soll ich noch wissen?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Privatpersonen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zinsgünstige Darlehen an. Diese werden unabhängig vom Alter und Familienstand gewährt und können als weitere Fördermöglichkeit zur Hausbank- bzw. Bausparfinanzierung zusammen mit den Wohnraumfördermitteln in Anspruch genommen werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Wohnen und sonstige Leistungen
Region Hannover - Team zentrale Fachbereichsangelegenheiten und Wohnraumförderung
Region Hannover - Team zentrale Fachbereichsangelegenheiten und Wohnraumförderung
30169 Hannover
+49 511 616-22373
+49 511 616-1121075
Stadt Springe - Fachdienst 50 - Soziales
Stadt Springe - Fachdienst 50 - Soziales
31832 Springe
+49 5041 73-0
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