Wohnungsbau Förderung von allgemeinem Mietwohnraum (Garbsen)
Als Träger eines Neubaus von Mietwohnungen in städtischen Gebieten mit den Mietenstufen 3-6 und einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept, bei Modernisi...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Mit der Bereitstellung von Fördermitteln kann Ihr Bundesland Sie bei der Schaffung oder Modernisierung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung unterstützen. Die Wohnung muss zur Nutzung durch Sie und Ihre Haushaltsangehörigen vorgesehen sein.
Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
Fördervoraussetzung ist, dass Ihr Einkommen und das Einkommen der Haushaltsangehörigen nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe landesrechtlicher Bestimmungen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Gefördert werden
für
oder
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Gefördert werden
für
oder
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
keine Angabe
Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Über Förderanträge soll innerhalb von drei Monaten abschließend entschieden werden.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Downloads der Bewilligungsstelle des Landes (NBank) zur Eigentumsförderung
Downloads of the country's licensing authority (NBank) for the promotion of property
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Downloads der Bewilligungsstelle des Landes (NBank) zur Eigentumsförderung
Downloads of the country's licensing authority (NBank) for the promotion of property
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Wohnraumförderstellen (Region Hannover, Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte sowie selbständige Gemeinden)
und bei der Bewilligungsstelle des Landes:
NBank
Günther-Wagner-Allee 12 – 16
30177 Hannover
Telefon: +49 511 30031-333
E-Mail: beratung@nbank.de
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
21.08.2020
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)
Housing Premium Act (WoPG)
Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen)
Wohnraumförderprogramm 2019
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (DVO-NWoFG)
Lower Saxony Housing Promotion Act (NWoFG)
Directive on the implementation of social housing support in Lower Saxony (housing support provisions)
Housing support programme 2019
Ordinance on the Implementation of the Lower Saxony Housing Promotion Act (DVO-NWoFG)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG)
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen)
Wohnraumförderprogramm 2019
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (DVO-NWoFG)
Lower Saxony Housing Promotion Act (NWoFG)
Directive on the implementation of social housing support in Lower Saxony (housing support provisions)
Housing support programme 2019
Ordinance on the Implementation of the Lower Saxony Housing Promotion Act (DVO-NWoFG)
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