Hundesteuer Festsetzung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wie ist der Ablauf?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Was soll ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
In Burgdorf gibt es keine Hundesteuermarken.
Hundesteueranmeldung
22-2 Hundesteuersatzung
Hunderegister Niedersachsen
Pressemitteilung zum Hunderegister
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsgrundlagen
- Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)