Stadt Springe - Fachdienst 20 - Finanzen
31832, Springe
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Springe
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Anmeldung Hundesteuer
Abmeldung Hundesteuer
SEPA-Lastschriftmandat
Änderung Bankverbindung SEPA-Lastschriftmandat
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die neuen Hundesteuermarken gelten für die Jahre 2021 – 2023.
Sie werden am 07.01.2021 an die Hundehalterinnen und Hundehalter versendet.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Hundesteuersatzung
Merkblatt Hundehaltung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe