Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Voraussetzungen
- rechtliches Interesse
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Rechtsgrundlagen
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Melderegisterauskunft Erteilung für gewerbliche Zwecke
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Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
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Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
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Melderegisterauskunft Erteilung einfach
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Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
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Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
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Melderegisterauskunft Erteilung
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