Straßenreinigung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsgebührensatzung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
32-1 Straßenreinigungssatzung
32-1 + 32-2 Straßenverzeichnis - Anlage der Straßenreinigungssatzung
32-2 Straßenreinigungsverordnung
Urheber
Rechtsgrundlagen
Straßenreinigungssatzung
- Tel.: 0511 616-0
- Fax: 0511 616-22499
- Weitere Informationen
- Tel.: +49 511 616-0
- Fax: +49 511 616-22499
- Webseite
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- Tel.: 0800 9991199
- Fax: +49 511 9911-30895
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