
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungssatzung
Fachdienst Tiefbau
Winterdienst
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Straßenmeisterei Burgwedel
Region Hannover - Team Straßenmeisterei Ronnenberg
Region Hannover - Team Straßenmeisterei Ronnenberg
30169, Hannover
+49 511 616-0
+49 511 616-22499
Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
30625, Hannover
0800 9991199
+49 511 9911-30895
Stadt Springe - Fachdienst 66 - Tiefbau
Stadt Springe - Fachdienst 66 - Tiefbau
31832, Springe