Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
30625, Hannover
0800 9991199
+49 511 9911-30895
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
0800 9991199
+49 511 9911-30895
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und tran...
lesenSperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.
lesenDie Entsorgung von Sperrmüll kanndurch Abholungdurch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelleerfolgen.
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