
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungssatzung
Fachdienst Tiefbau
Straßenreinigung
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Team Straßenmeisterei Burgwedel
Region Hannover - Team Straßenmeisterei Ronnenberg
Region Hannover - Team Straßenmeisterei Ronnenberg
30169, Hannover
+49 511 616-0
+49 511 616-22499
Stadt Springe - Fachdienst 66 - Tiefbau
Stadt Springe - Fachdienst 66 - Tiefbau
31832, Springe
Stadt Springe - Baubetriebshof
Stadt Springe - Baubetriebshof
31832, Springe