Erläuterungen zum Melderecht

Neues Melderecht

Seit 1. November 2015 ist laut Bundesmeldegesetz eine Erklärung des Wohnungsgebers zur Anmeldung der Wohnung erforderlich.

Umzug in neue Räumlichkeiten

In der Regel erhalten Sie eine Bestätigung des Wohnungsgebers schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie eine solche Erklärung für sich selbst ab.

Nach Einzug in eine Wohnung kommen Sie bitte binnen zwei Wochen mit der Wohnungsgeberbestätigung zur Anmeldung am neuen Wohnort.

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich auch weiterhin nur abmelden, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Nachfolgend finden Sie auch thematisch aufbereitete Informationen zu weiteren relevanten Änderungen durch das Bundesmeldegesetz:

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Seit 1. November 2015 sieht das Bundesmeldegesetz vor, dass der Antragsteller im Rahmen einer Melderegisterauskunft angeben muss, ob eine Auskunft für gew...

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