Landeshauptstadt Hannover

Sorgerecht und Meldevorgang

Erklärung anmeldender Sorgeberechtigter anlässlich eines Umzugs von minderjährigen Kindern

Wenn minderjährige Kinder und Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich eine Erklärung des anmeldenden sorgeberechtigten Elternteiles über den Aufenthalt des Kindes erforderlich. 

Um Ihnen unnötige Wege zu ersparen, möchten wir Sie bitten, unser entsprechendes Formular vor Ihrem Besuch der Meldebehörde auszufüllen, zu unterschreiben und mitzubringen.

Erklärung Sorgeberechtigter bei Umzug eines Kindes

Formular für Sorgeberechtigte zum Umzug von Kindern

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