Finanzamt zuständig

Keine Lohnsteuerkarten mehr

Nach 85 Jahren endete in Deutschland die Zeit der Lohnsteuerkarten aus Papier.

Vereinfachung des Lohnsteuerverfahrens

2011 endete auch die Zuständigkeit der städtischen Bürgerämter für das Lohnsteuerwesen; das Wohnsitzfinanzamt ist seitdem für Eintragungen zuständig.

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben auf der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Das heißt: Als Arbeitnehmer müssen Sie nicht wie bisher Ihre Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung Ihrer Lohnsteuer relevant sind, werden dem Arbeitgeber von der Datenbank zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Finanzamt wird so beschleunigt und erspart lästigen Papierkram.

Umfangreiche Informationen zum Thema finden Sie unter folgenden Links:

ELSTER-Service der Finanzämter

Informationen zur elektronischen Steuererklärung

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Internetaufritt der Oberfinanzdirektion Niedersachsen

mit Link zum "Kleinen Ratgeber für Lohnsteuerzahler"

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Die Steueridentifikationsnummer

Informationen des Bundeszentralamtes für Steuern

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