Genehmigungsverfahren für ein Wasserkraftwerk in Döhren

Aktualisierte Fassung nach einem Auszug aus dem Protokoll des 2. Nachbarschaftsdialoges am 04.04.2011 - Stand: Mai 2014

Die hier genannten Termine stellen den kürzestmöglichen Ablauf des bevorstehenden Planfeststellungsverfahrens und des Wasserkraftnutzungsantrags dar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Verfahren aufgrund der Komplexität des Themas und der vorhandenen Gegenmeinungen deutlich länger dauern wird:

Wesentliche Verfahrensschritte:

(Voraussichtliche) Termine

Feststellung der UVP-Pflicht
Eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde bereits festgestellt.
Dies bedeutet nach §§ 67, 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) gleichzeitig, dass das Genehmigungsverfahren in Form eines Planfeststellungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist.

30. März 2011

Scoping-Termin und Antragskonferenz
Der Vorhabenträger hatte um die Durchführung des Scoping-Termins gebeten. Beim Scoping-Termin wird unter Beteiligung von Fachämtern und Fachverbänden der Inhalt und Umfang der voraussichtlich beizubringenden Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens geklärt. Im Rahmen einer Antragskonferenz wird besprochen, welche Unterlagen vom Antragsteller voraussichtlich für den erforderlichen Wasserrechtsantrag beizubringen sind. Das eigentliche Planfeststellungsverfahren beginnt erst mit der Antragstellung durch den Vorhabenträger.

2. Mai 2011

Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach Gesetzesänderung vom Mai 2013 (Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) soll die betroffene Öffentlichkeit für Vorhaben von „nicht nur unwesentlicher Bedeutung“, über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens möglichst vor Antragstellung unterrichtet werden. Diese sogen. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wird bereits seit 2011 mit dem Nachbarschaftsdialog durchgeführt.

seit 31.01.2011

Einreichung der Planunterlagen („Antragstellung“)
Bei der Antragstellung muss der Vorhabenträger vollständige Planunterlagen incl. einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie die erforderlichen Gutachten und Unterlagen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung einreichen. Dieser Termin ist also allein abhängig davon, wann die AUF Eberlein & Co. GmbH die erforderlichen
Unterlagen erstellt hat – dies könnte nunmehr voraussichtlich im 4. Quartal 2014 der Fall sein.

November 2014

Antragstellung für die Wasserkraftnutzung
Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Landeshauptstadt Hannover (LHH) an der Wehranlage in Döhren die Leine bis auf 54,28 m ü.NN anzustauen, wurde durch die untere Wasserbehörde (Region Hannover) am 05.04.2004 erteilt. Da der Zweck des Staus, die vorhandene Wasserkraft z. B. für die Stromerzeugung zu nutzen, zum damaligen Zeitpunkt nicht beantragt worden war, muss hierfür ein Änderungsantrag gestellt werden. Den erforderlichen Antrag wird die LHH zeitgleich mit der Einreichung der Planunterlagen (Antragstellerin: AUF Eberlein)Investor) stellen.

November 2014

Beteiligungsverfahren
Innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des vollständigen Plans

  1. Beteiligung der Fachbehörden und der Träger öffentlicher Belange
    Fristsetzung: bis zu 2 Monate
  2. Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände
    2-Wochen-Frist für eine generelle Aussage, ob eine Stellungnahme gewünscht wird
    2 Monate Frist für die Abgabe der Stellungnahme

Dezember 2014 -
Februar 2015

Öffentliche Auslegung
Innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des vollständigen Plans erfolgt nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung durch die Landeshauptstadt Hannover die Auslegung
Dauer: 1 Monat

Dezember 2014 -
Januar 2015

Einwendungsfrist (Ende)
Die Frist für die Abgabe von Einwendungen endet 2 Wochen nach der öffentlichen Auslegung

Februar 2015

anschl.: Bearbeitung von Einwendungen und Stellungnahmen
Die eingegangenen Äußerungen der Betroffenen, der Verbände und Behörden können zu Verhandlungen, Nachbesserungen, Antrags- und Planänderungen führen, an denen verschiedenen Verfahrensbeteiligte arbeiten. Der Zeitaufwand dafür bestimmt sich nach Inhalt und Bedeutung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen.

Erörterungstermin
Innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Einwendungsfrist.
Bei der Erörterung werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, sowie die Stellungnahmen der Behörden zu der Planung mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Ergebnis der Erörterung könnte auch sein, dass die Erstellung zusätzlicher Unterlagen durch den Vorhabenträger erforderlich wird.

Mai 2015

Weitere Bearbeitung bis zur Entscheidung

Wasserrechtliche Entscheidungen

  1. In einem besonderen Bescheid an die LHH wird über die Wasserkraftnutzung zusätzlich zur vorhandenen Stauerlaubnis entschieden.
  2. Im Planfeststellungsbeschluss entscheidet die Planfeststellungsbehörde über den Plan in der letzten Fassung und über die Einwendungen, über die bei der Erörterung keine Einigung erzielt worden ist. Der Plan darf nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn u.a. eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten ist.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Region Hannover kann innerhalb eines Monats Klage eingereicht werden, dem Beschluss wird eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung beigefügt.

November 2015