Planung Wasserkraftwerk Döhren

Auszug aus dem Protokoll des 2. Nachbarschaftsdialoges am 04.04.2011

Standort:

Im Zusammenhang mit der Forderung der Region Hannover (als Genehmigungsbehörde) nach einer ernsthaften Prüfung von Alternativen für das Wasserkraftwerk an der Döhrener Leineinsel haben der Investor AUF Eberlein & Co. GmbH und das beauftragte Planungsbüro Heidt und Peters GmbH eine Alternativplanung entwickelt, die inzwischen wegen ihrer Vorteile weiter verfolgt wird (u.a. ergeben sich hieraus weniger Veränderungen des Wasserabflusses im Leinebogen gegenüber dem Ist-Stand).

Die jetzige Planung am bestehenden Wehr wird daher vom Investor favorisiert. Die entsprechende Planung sei voraussichtlich in ½ Jahr fertig, aber auch das weitere Verfahren (Genehmigungsverfahren, evtl. Gerichtsverfahren) hätte noch Risiken für die Realisierung. Nur wenn sich daraus ein K.O.-Kriterium für diesen Standort ergäbe, wäre eine Rückkehr zum zuerst genannten Standort im Turbinenkanal denkbar.

Ein von den AnwohnerInnen als Alternative angeregter Standort am Leineschloss ist nicht realisierbar, weil dort das Hauptwasser bereits auf dem Weg des „Schnellen Grabens“ für Wasserkraftgewinnung genutzt wird.

Planung Kraftwerk und Steuerung

Die jetzt geplante Anlage soll eine Leistung von zweimal ca. 250 kW, also insgesamt ca. 500 kW erbringen. Es gilt das wasserrechtlich festgesetzte Stauziel von 54,28 m ü. NN.

Im nördlichen Bereich des jetzigen Wehres ist der Bau eines „Krafthauses“ vorgesehen, in dem 2 modifizierte Kaplan-Turbinen arbeiten. Dieses Krafthaus wird komplett durch Wasser überströmt, Treibgut wird so über dem Krafthaus in das Unterwasser weiter geleitet. Nur eine schmale Bedien-Brücke (wg. des Rechens und des Zugangs zu den Wehrklappenanlagen) ragt über dem Krafthaus über das Wasser hinaus und bleibt sichtbar.

Weil die Turbinen einschl. der Generatoren unter Wasser arbeiten, wird die Anlage sehr leise sein. Herr Eberlein beabsichtigt trotzdem die Beauftragung eines Schallgutachtens, um u.a. auch Vibrationen auszuschließen.

Um die Turbinen herum wird kein größerer „Raum“ gebaut, sondern sie stehen in einem relativ kleinen Bauwerk. Im Reparaturfall werden die Turbinen durch (normalerweise mit Deckeln verschlossene) Revisionsschächte herausgehoben. Wegen ihrer Bauhöhe und der Abführung des Wassers („Saugrohr“) wird unter den Turbinen einige Meter tief gegraben werden müssen. Hierfür ist eine Sicherung durch Spundwände erforderlich. Diese stehen größtenteils innerhalb der Achsen, welche bei der Sanierung des Leinewehrs vor einigen Jahren gerammt wurden, sodass der Untergrund bekannt ist und dadurch Überraschungen bei den Arbeiten weitgehend ausgeschlossen sind.

Südlich des neuen Krafthauses wird die bestehende Wehrkrone deutlich abgesenkt, der Wasserstand würde durch zwei (Metall-)Klappen automatisch geregelt. Diese Klappen würden rechts und links an insgesamt drei Pfeilern angebracht, die jeweils ca. 20 cm hoch aus dem Wasser ragen werden. Im Fall einer Betriebsstörung der elektrischen Steuerung (z.B. durch Stromausfall) würden Hochwassergefahren dadurch ausgeschlossen, dass sich diese Klappen dann automatisch flach legen und so das Wasser abfließen kann.

Eine weitere Steuerungsmöglichkeit besteht nach wie vor über die Schütze im Brückenhaus, auch diese sollten zukünftig automatisch gesteuert werden. Aussage Herr Eberlein über den Hochwasserschutz: „Wir legen Wert darauf, dass die neue Anlage im schlechtesten Fall immer noch besser ist als der derzeitige Zustand.“

Die elektrische Steuerung des Kraftwerkes und der beiden Wehrklappen wird nach jetzigem Planungsstand im bestehenden Brückenhaus untergebracht, hier findet auch, falls erforderlich, der Transformator Platz. Eine Lärmbelästigung durch die Lastschalter im Brückenhaus ist nicht zu erwarten.

Vorkehrungen für den Fisch-Schutz:

Zwischen dem Krafthaus und dem nördlichen daneben liegenden Leineufer ist (zusätzlich zum bestehenden Umflutgewässer) eine Fischaufstiegstreppe vorgesehen. Für flussabwärts wandernde Fische sind Fluchtrohre seitlich am Rechen angeordnet und es besteht auf voller Breite die Möglichkeit des „Überschwimmens“ des neuen Kraftwerkes.

Für den Rechen ist ein Stababstand von 15 mm vorgesehen, vor dem Rechen wird eine max. Einströmgeschwindigkeit von 0,5m/s nicht überschritten

Bei niedrigem Wasserstand muss die Anlage mit dem „Restwasser“ laufen, das nicht zwingend für andere Zwecke benötigt wird. Das bestehende Umflutgewässer (Der Neue Maschgraben), die Überströmung der Wehrklappen und die neue Fischaufstiegstreppe werden vorrangig mit Wasser bedient - wenn das „Restwasser“ für den Betrieb der Turbine nicht ausreicht, muss sie abgeschaltet werden.

Ein vereidigter Fischereisachverständiger wird bei der Planung hinzugezogen.

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