Vorvertrag Wasserkraftwerk

Tatsächlich abgeschlossener Vorvertrag mit der Investorin

Planung und Bau einer Wasserkraftanlage bedürfen eines extrem aufwändigen mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsprozesses und ein privater Investor nimmt diesen Aufwand nur auf sich, wenn er bei einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss die Gewissheit haben kann, die Anlage dann auch auf dem (der Landeshauptstadt gehörenden) Grundstück errichten zu können. Der Vorvertrag, der den Abschluss eines Nutzungsvertrags (Erbbaurechtsvertrag) für die spätere Wasserkraftanlage nach Planfeststellung zum Ziel hat, sichert der Investorin vorläufig die Nutzung des bestehenden Staurechts in der Leine und der vorhandenen Wehranlagen im Bereich der Leineinsel zu. Das Nutzungsrecht ist auch Voraussetzung für die von der AUF Eberlein angestrebte Planfeststellung. Das dafür erforderliche Verfahren wird bei der Wasserbehörde der Region Hannover durchgeführt, die unabhängig nach öffentlich-rechtlichen Kriterien entscheidet und die nicht Vertragspartei ist.
Der Rat beschloss am 11.02.2010, den Bau einer Wasserkraftanlage im Turbinenkanal an der Döhrener Leineinsel zu unterstützen (Drucksachen Nr. 2038/2009 und 2620/2009). Dies geschah durch Abschluss des Vorvertrags mit der Investorin AUF Eberlein & Co. GmbH (AUF Eberlein) am 11.05.2010. Aufgrund der Änderung des geplanten Standorts und aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus dem Nachbarschaftsdialog ist eine Veränderung des bisherigen Vorvertrags notwendig und sinnvoll. Die Änderungen sind mit dem Vertragspartner abgestimmt.