Fragen und Antworten
Coronavirus

Symbolbild
Das Coronavirus SARS-CoV-2 und die Coronavirus-Erkrankung COVID-19: Fragen und Antworten, Hinweise zu weiteren Informationsmöglichkeiten und Regelungen
Hinweis
Die Hotline des Gesundheitsamts der Region Hannover ist
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr unter
Telefon 0511 616 4 3434 erreichbar
Fragen beantwortet das Gesundheitsamt per E-Mail unter coronavirus@region-hannover.de
Info und Service für Infizierte
Das Gesundheitsamt hat einige Tipps und Service-Hinweise für Sie zusammengestellt, die Ihnen eventuell helfen können.
- Wenn Sie über Ihre akute Infektion hinaus Symptome wie Verminderung der Leistungsfähigkeit, Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten feststellen, sollten Sie sich körperlich schonen und insbesondere bei sportlichen Aktivitäten pausieren oder nur angepasst wahrnehmen. Bei stark einschränkenden Symptomen oder auch Luftnot und Kurzatmigkeit sollten Sie unbedingt Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt aufsuchen.
- Wenn Sie über mehrere Wochen hinweg Leistungseinschränkungen bei sich feststellen, könnte bei Ihnen ein Long-/Post-Covid-Syndrom vorliegen. Auch hier ist Ihre Hausärztin bzw. Ihr Hausarzt Ihre kompetenten Ansprechpersonen. Hilfe und Beratung bekommen Sie auch über die Covid-Ambulanz der MHH, unter 0511/532-4115, umfassende Informationen finden Sie unter www.longcovid-info.de
- Eine durchgemachte Infektion mit Sars-CoV-2 bietet keinen langfristigen und umfassenden Schutz vor erneuter Infektion (mit einer anderen Virusvariante). Daher ist dringend anzuraten, weiterhin den AHA+A+L (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske, App, Lüften) Empfehlungen zu folgen.
- Für Fragen, die hier nicht beantwortet werden konnten, steht Ihnen das Gesundheitsamt der Region Hannover montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0511 616-43434 zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es ggf. aufgrund der großen Zahl an Anrufen zu Wartezeiten kommen kann. Alternativ können Sie Ihre Anliegen per Mail an coronavirus@region-hannover.de schicken.
Wo erhalte ich einen Genesenennachweis?
Wenn Sie einen Genesenennachweis benötigen, können Sie sich diesen mit Ihrem PCR-Ergebnis oder dem Laborbericht bzw. der Benachrichtigung über das positive Testergebnis in jeder Apotheke ausstellen lassen.
Benötige ich eine Quarantäne-/Absonderungszeitbescheinigung?
Wenn Ihr Arbeitgeber Verdienstausfall beantragen möchte, reicht es aus, dass Sie als Bescheinigung über den Quarantäne-/Absonderungszeitraum Ihr PCR-Ergebnis vorlegen. Dafür wird nicht zusätzlich eine Quarantäne-/Absonderungszeitbescheinigung benötigt.
Wichtig: Sind Sie an COVID-19 erkrankt, lassen Sie sich bitte von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt krankschreiben. Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, sind Sie auch ohne Symptome krank im Sinne der Entgeltfortzahlungspflicht
Wo erhalte ich Informationen zur Impfung
Bitte wenden Sie sich an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder ein Impfzentrum.
Corona-Infos in anderen Sprachen
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung in Fremdsprachen des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Impfung/hinweise-zur-corona-schutz-impfung-195357.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/#tab-16228-1
Information on Covid-19-Vaccinations: https://covid.lotto-sport-stiftung.de/
Übersetzungen
Begriff | Türkisch | Arabisch | Russisch |
Genesenennachweis | iyileşme kanıtı | دليل على الشفاء | доказательство выздоровления |
Absonderung, Isolation, Quarantäne | karantina | الحجر الزراعي | карантин |
Wo kann ich einen Corona-Schnelltest machen?
- Unter www.hannover.de/schnelltest finden Sie regelmäßig aktualisiert die Testzentren, die in der Landeshauptstadt Hannover und dem Umland Tests anbieten.
- Arztpraxen, die testen, sind unter https://www.arztauskunft-niedersachsen.de/ases-kvn/ zu finden. In der Suchmaske muss unter „Besonderheiten“ das Wort „Corona-Schnelltests" eingegeben werden.
- Apotheken, die Schnelltests anbieten sind unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ aufgelistet.
F
Wo gilt die Maskenpflicht?
Grundsätzlich gilt eine FFP2-Maskenpflicht
- bis 2.2.2023 in allen öffentlichen Verkehrsmitteln
- in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen und Arztpraxen
- dort, wo im Rahmen des Hausrechts eine Maskenpflicht besteht (z.B. in Gaststätten, Geschäften, Betrieben o.Ä.)
Welche Gebiete sind derzeit als Risikogebiete eingestuft?
Einen tagesaktuellen Überblick gibt das Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Weitere Informationen zu Schulen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Schulen finden Sie fortlaufend aktualisiert unter den folgenden Links: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html
Weitere Informationen zu Krippen, KiTas und Horten
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Krippen und Horten finden Sie fortlaufend aktualisiert unter den folgenden Links:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_betrieb_an_kindertageseinrichtungen/faq-194362.html
Weitere Informationen für Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinische Einrichtungen
- Für Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinische Einrichtungen besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, wenn COVID-19 oder andere meldepflichtige Krankheiten auftreten. Die Meldung an den Fachbereich Gesundheit der Region Hannover muss per Fax an (0511) 616-48576 erfolgen. Das Meldeformular finden Sie hier
- PCR-positiv getestete Personen im Gesundheitswesen benötigen einen negativen PCR- oder zertifizierten Schnelltest, bevor sie die Tätigkeit wiederaufnehmen dürfen. Der Test darf frühestens an Tag 5 abgenommen werden und erst, wenn seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestehen. Die Beschäftigung darf frühestens nach Abschluss des fünften Tages wiederaufgenommen werden, da an diesem immer noch die Isolationspflicht besteht.
- Kontaktpersonen im Gesundheitswesen unterstehen einer täglichen Testpflicht vor Dienstantritt (PoC-, Selbst- oder PCR-Test) bis einschließlich dem 5. Tag nach dem letzten Kontakt zur Indexperson
- Schutzkleidung müssen die Alten- und Pflegeheime grundsätzlich selbst vorhalten und beschaffen. In besonders kritischen Fällen bemüht sich die Region Hannover, bei der Beschaffung von Schutzmaterialien zu unterstützen. Bedarfe können per E-Mail an 50.14coronasachmittelbedarf@region-hannover.de gemeldet werden.
Fortlaufend aktualisierte Informationen zu Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinische Einrichtungen finden Sie unter folgenden Links:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-pflegeeinrichtungen-unterstutzende-wohnformen-und-weitere-unterstutzungsangebote-185609.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Pflege/Flyer-Pflegeeinrichtungen.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Empfehlung_Meldung.html
Weitere Informationen für Bedürftige und Menschen mit Behinderungen
Informationen und Unterstützung für Bedürftige und Menschen mit Behinderungen werden per E-Mail an den Fachbereich Teilhabe der Region Hannover unter 52@region-hannover.de beantwortet.
Wo kann ich mich weiter informieren?
- Land Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/
- Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA): https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/
- Bundesministerium für Gesundheit – Coronavirus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
- Bundesministerium für Gesundheit – Bürgertelefon: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html