Landeshauptstadt Hannover
Hannoversches Stabilitätspaket in der Corona-Krise
Mit dem hannoverschen Stabilitätspaket in der Corona-Krise hat die Landeshauptstadt Hannover nach dem Wirtschaftshilfsprogramm und dem Corona-Sozialfonds ein Hilfspaket für Akteur*innen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens geschnürt, das dazu dienen soll, die Folgen der Corona-Krise abzufedern und das Leben in der Stadt schrittweise wieder zu aktivieren.
Das Stabilitätspaket mit einem Volumen von rund drei Millionen Euro soll einen Beitrag zur Stabilisierung der kulturellen, wirtschaftlichen, sportlichen und sozialen Infrastruktur in Hannover leisten, indem Akteur*innen des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens bei der Bewältigung aktueller Umsatz- und Einnahmeeinbußen unterstützt werden. Die Hilfe dient dazu, existenzbedrohliche Lagen zu kompensieren, wenn alle gesetzlichen Leistungsansprüche bereits nachweisbar ausgeschöpft sind und Mittel aus Bundes- und Landesförderprogrammen nicht gewährt worden sind oder nicht ausreichen.
Ziel ist es, einen nachhaltigen Effekt zur Sicherung bestehender Strukturen zu erzielen und den schrittweisen Neustart des sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der Stadt zu unterstützen.
Im Rahmen des Stabilitätspakets setzt die Stadt verschiedene Instrumente ein:
- Stundung bzw. den Verzicht auf Forderungen
- Gebührennachlässe
- Gewährung von Zuwendungen in Bereichen, in denen Mittel des Bundes und Landes nicht oder nicht in ausreichender Menge ausgekehrt werden konnten
An wen richtet sich das Stabilitätspaket?
Das hannoversche Stabilitätspaket in der Corona-Krise richtet sich an
- hannoversche Sportvereine
- Kultureinrichtungen und Kulturschaffende
- Freie Träger der Jugendhilfe und der Wohlfahrtspflege, Hilfsorganisationen sowie Übungsleiter*innen im Bereich Jugend
- Gastronomen
- Standortgemeinschaften in den hannoverschen Stadtteilen
Welche Förderbereiche gibt es?
Es gibt vier Förderbereiche:
a) Sport (Budget: ca. 600.000 Euro)
Fördermaßnahmen im Bereich Sport:
- Unterstützung der Sportvereine bei Corona bedingtem Mitgliederschwund
- Förderung von Corona-bedingten Einnahmeausfällen der Sportvereine bis max. 15.000 €/Verein
- Verzicht auf Nutzungsgebühren von Sportvereinen für Sporthallen, Bäder, das Sportleistungszentrum und das Erika-Fisch-Stadion
- Stundung von Erbbauzinsen und Grundbesitzabgaben für Vereinssportanlagen
b) Kultur (Budget: ca. 650.000 Euro)
Fördermaßnahmen im Bereich Kultur:
- Förderung kultureller Infrastruktur durch Zuwendungen zur Unterstützung der Struktursicherung von Kultureinrichtungen sowie Mietstundungen und Prüfung der Anpassungsmöglichkeit von Mieten bei Kultureinrichtungen, die in städtischen Gebäuden ansässig sind
- Förderungen zur Durchführung von Kulturangeboten (Projekt- und Konzeptionsförderung) für Individualkulturschaffende
c) Wirtschaft (Budget: ca. 1,45 Mio. Euro)
Fördermaßnahmen im Bereich Wirtschaft:
- Verzicht auf Sondernutzungsgebühren in der Außengastronomie
- Verzicht auf Sondernutzungsgebühren und Übernahme von Kosten für Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen der Standortgemeinschaften in den Stadtteilen
d) Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen im Bereich der Jugend (Budget: ca. 400.000 Euro)
Fördermaßnahmen im Bereich Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen im Bereich der Jugend:
- Vollständige Auszahlung der Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter*innen
- Unterstützung von Arbeit der Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisation im Bereich der Jugend durch Förderung nicht-disponibler Kostenanteile der Einrichtungen
- Anerkennung von Ausfall- und Stornokosten bei nicht durchführbaren oder ausgefallenen Veranstaltungen bei Zuwendungsgewährungen
Wo und wie sind Zuschüsse zu beantragen?
Die Zuwendungen aus dem Stabilitätspaket der Landeshauptstadt erhalten Sie ausschließlich mit einem Online-Antrag (dies gilt für die Bereiche Sport, Kultur sowie Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen im Bereich der Jugend). Anträge per E-Mail oder Papier sind nicht möglich und werden nicht berücksichtigt.
Sport
Beratungsanfragen und Fragen zum Verfahren zur Förderung von hannoverschen Sportvereinen richten Sie bitte per E-Mail an Stabilitaetspaket-52@Hannover-Stadt.de oder telefonisch an 0511 / 168 34154 (erreichbar montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 13 Uhr). Die Anträge können bis zum 31. August 2020 gestellt werden.
Kultur
Im Bereich Kultur können im Rahmen des hannoverschen Stabilitätspakets in der Corona-Krise folgende Förderungen beantragt werden:
- Zuwendungen zur Unterstützung der Struktursicherung von Kultureinrichtungen.
- Förderungen zur Durchführung von Kulturangeboten (Projekt- und Konzeptionsförderung) für Individualkulturschaffende.
Beratungsanfragen und Fragen zum Verfahren zur Struktursicherung von Kultureinrichtungen richten Sie bitte per E-Mail an Stabilitaetspaket-41.0@Hannover-Stadt.de oder telefonisch an 0511 / 168 45244 (erreichbar von 9 bis 16 Uhr).
Beratungsanfragen und Fragen zum Verfahren zur Projekt- und Konzeptionsförderung richten Sie bitte per E-Mail an Stabilitaetspaket-Kulturbuero@Hannover-Stadt.de oder telefonisch an 0511 / 168 44411 (erreichbar von 9 bis 13 Uhr).
Wirtschaft
Beratungsanfragen und Fragen zum Gebührenerlass von Sondernutzungen sind an den Bereich Marktwesen zu richten.
Beratungsanfragen zur Kostenübernahme von Sicherheitskonzepten bei Veranstaltungen der Standortgemeinschaften (Veranstaltungen einzelner Unternehmen oder Einzelpersonen sind nicht förderfähig) in den Stadtteilen richten Sie bitte per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@hannover-stadt.de oder telefonisch an 0511 / 168 31313 (erreichbar von 9 bis 13 Uhr).
Der Gebührenerlass Sondernutzungsgebühren bei Veranstaltungen der Standortgemeinschaften in den Stadtteilen im öffentlichen Raum erfolgt im Rahmen der notwendigen Genehmigungsverfahren.
Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Wohlfahrtspflege und Hilfsorganisationen im Bereich der Jugend
Beratungsanfragen und Fragen zum Verfahren zu den Zuwendungen richten Sie bitte per E-Mail an Stabilitaetspaket-Jugend-und-Familie@hannover-stadt.de oder telefonisch an 0511 / 168 44892.
Anträge jetzt möglich
Anspruchsberechtigte können ab sofort ihre Anträge online stellen. Die Details dazu und das Antragsformular finden Sie per Klick auf folgenden Link: