Meldung nach dem Niedersächsischen Hebammengesetz

Das Gesundheitsamt, in dessen Bereich sich die Hebamme beruflich niedergelassen hat, überwacht die Auskunfts-, Anzeige- und Meldepflichten der Hebammen (Meldepflichten nach § 7 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ausübung des Hebammenberufs (NHebG)).

Hebammen haben dem Gesundheitsamt der Region Hannover unaufgefordert schriftlich anzuzeigen:

  1. den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führer der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
  2. die Beschäftigungsart, Arbeitsumfang und Tätigkeitsbereiche sowie deren Änderungen,
  3. den Ort und die Anschrift der beruflichen Niederlassung sowie deren Änderungen,
  4. die Sicherstellung der Möglichkeit zum Empfangen von Nachrichten, 
  5. alle drei Jahre die Teilnahme an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen,
  6. die Anzahl der jährlichen geleiteten außerklinischen Geburten einschließlich der außerklinischen begonnenen, aber in einer Klinik beendeten Geburten,
  7. jährlich die Teilnahme an der Qualitätssicherung für außerklinische Geburtshilfe, Schwangerschaftsbetreuung und Wochenpflege, und
  8. die Beendigung der Berufsausübung

Meldeformular

Das Formular für die Meldung der Hebammen für die Erst-, Um- oder Abmeldung sowie die jährlichen Meldungen und Änderungsmeldungen wurde vom
Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung neu entworfen. Dieses Formular ist zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung.

Dieser Meldebogen ist jeweils über das Jahr bis zum 31. Januar des Folgejahres ausgefüllt an die:

REGION HANNOVER
Fachbereich Gesundheitsmanagement
Team Bürgerservice und Recht
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

zu übermitteln. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle des Gesundheitsamtes, 0511/616-43434, E-Mail: gesundheit@region-hannover.de