Verbraucherschutz, Gewerbeüberwachung und Tiere OE 32.22.2V - Tel. 31101 plus
30169 Hannover
+49 511 168-31101
+49 511 168-31123
+49 511 168-31233
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Durch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein sowie über technische Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, z. B. Haushaltsgeräte oder Heimwerkerartikel.
Von den Behörden können Auskünfte zu folgenden Sachverhalten gewährt werden:
Durch die Behörde wird entschieden, ob die Auskunft erteilt werden kann. Von einer Weitergabe ausgeschlossen sind beispielsweise Informationen, die sich auf laufende Verwaltungsverfahren beziehen, nachteilige Auswirkungen haben können auf internationale Beziehungen oder militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechte oder der Vertraulichkeit der Beratung von Behörden unterliegen.
Verbraucheranfragen können kostenpflichtig sein und werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
Vor der Erhebung von Kosten soll der Antragsteller über dessen voraussichtliche Höhe informiert werden. Er hat das Recht, seinen Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken.
Eine Auskunft wird in der Regel innerhalb eines Monats erteilt. Sofern Dritte von dem Auskunftsbegehren betroffen sind, etwa Lebensmittelunternehmer, müssen die Behörden diese in einem Verwaltungsverfahren zunächst zu dem Auskunftsbegehren anhören. In diesen Fällen verlängert sich die Frist zur Auskunftserteilung auf zwei Monate.
Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
§ 2 VIG, § 7 VIG i.V.m § 1 und Ziffer XII der Anlage der GOVV und § 1 Abs. 1 und Ziffer 120.1 der Anlage der AllGO
Verbraucherschutz, Gewerbeüberwachung und Tiere
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