Tiere aus Nicht-EU-Staaten

Ohne Impfschutz droht Quarantäne

Veterinäre der Region Hannover weisen auf Tollwut-Gefährdung bei Urlaubsreisen hin: Tiere aus Nicht-EU-Staaten brauchen Impfschutz.

Draußen scheint die Sonne. Andere Hunde toben miteinander herum. Doch Janki und Agir dürfen nicht mitspielen. Die beiden Hundewelpen sind mit dem Flugzeug nach Deutschland gekommen. Seit ihrer Ankunft kennen sie nur die Quarantänestation am Hannover Airport. Im umzäunten Auslauf ihrer Boxen können die Rassehunde frische Luft schnappen, aber der Kontakt zu den anderen Tieren ist nicht erlaubt.

 

Husky-Rüde Janki

Quarantäne, weil der Impfschutz nicht eindeutig ist

Insgesamt drei Monate müssen der Husky- und der Kangalrüde dort noch bleiben – weil ihr Impfschutz insbesondere gegen Tollwut nicht eindeutig ist. Der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover empfiehlt deshalb, keine Tiere aus dem Urlaub in fernen Ländern mit nach Hause zu nehmen. Zum Schutz gegen Tollwut gelten strenge Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Staaten. Wer die Bestimmungen nicht kennt oder sich nicht daran hält, kann seine eigene Gesundheit gefährden und muss mit erheblichen Kosten für die Quarantäne des Tieres rechnen.

Ansteckend, mit tödlichem Verlauf

"Tollwut ist eine gefährliche Virusinfektion, die in der EU als praktisch ausgerottet gilt, in anderen Staaten aber noch sehr aktiv ist", sagt Dr. Sigrid Hofmeister, Leiterin der amtstierärztlichen Grenzkontrollstelle der Region Hannover am Hannover Airport. "Sie überträgt sich von Wildtieren oder etwa streunenden Hunden zum Beispiel auf Haushunde. Nicht nur durch Bisse, sondern auch durch einfaches Lecken ist der Erreger auch von Tieren auf Menschen übertragbar, und ohne vorbeugende Impfung kann Tollwut tödlich verlaufen." Da das Krankheitsbild nicht immer eindeutig ist, wird Tollwut auch mit anderen Krankheiten verwechselt und zunächst nicht erkannt, so die Amtstierärztin.

Kosten trägt, wer das Tier mitbringt

Kangal-Rüde Agir

Wird bei der Einreise in die EU festgestellt, dass ein Tier keinen ausreichenden Impfschutz hat, muss es entweder für mehrere Monate in Quarantäne bleiben oder wird zurück ins Heimatland geschickt. Die Kosten dafür tragen die Reisenden, die das Tier mitbringen – also auch Flugpaten, die zum Beispiel im Auftrag einer Tierschutzorganisation Kleintiere aus dem Urlaubsland überführen. Aber nicht nur solche Straßenhunde, die aus Mitleid mitgebracht werden, auch vermeintliche Rassehunde, die in Nicht-EU-Ländern oft preiswerter verkauft werden, könnten von Tollwut gefährdet sein.

Das wird für die Einreise benötigt

Wer beabsichtigt, einen Vierbeiner aus einem Nicht-EU-Land mit nach Hause zu nehmen, muss weitere Formalitäten beachten: Neben der Tollwutimpfung, deren Wirkung zum Beispiel für die Türkei oder Marokko zusätzlich noch durch einen Tollwutantikörpertest und eine Wartezeit von drei Monaten nachgewiesen sein muss, ist ein Mikrochip und eine gültige Bescheinigung des Amtstierarztes aus dem Herkunftsland erforderlich.

Eigene Tiere können sich im Urlaub anstecken

Auch eigene Vierbeiner, die mit in den Urlaub ins Ausland genommen werden, können sich mit Tollwut und anderen Infektionskrankheiten anstecken. Besonders gefährdet sind Tiere, deren Impfschutz nicht durch jährliche Wiederholungsimpfungen aufrechterhalten wurde, die sehr jung oder alt sind oder die durch das ungewohnte Klima gestresst und daher für Krankheiten besonders empfänglich sind. In südlichen Urlaubsländern ist für Hunde die Ansteckungsgefahr mit speziellen Infektionserkrankungen deswegen besonders hoch.

Empfehlung: Haustiere lieber zu Hause lassen

Haustiere sollten zu Hause bleiben. Ist die Mitnahme unvermeidbar, sollte sich vor der Reise umfassend beim zuständigen Amtstierarzt über die Rückreiseformalitäten zu informiert werden. Ansonsten droht auch diesen Tieren die Quarantäne.

Kontakt bei Fragen

Über die im Urlaubsland geltenden Bestimmungen können am besten die jeweiligen Konsulate Auskunft geben. Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover außerhalb der Landeshauptstadt können sich zu Fragen der Einreise nach Deutschland telefonisch beim Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter 0511 / 616 220 95 beraten lassen oder Anfragen per E-Mail an: GKS@region-hannover.de senden. Weitere Informationen gibt es außerdem auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmelv.de/reisen-mit-heimtieren).