Ausstellung eines Ersatzführerscheines zur Fahrgastbeförderung
Hinweis aus aktuellem Anlass
Aufgrund der Rücknahme von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus COVID-19 kommt es derzeit zu einem hohem Anruf- und Antragsaufkommen. Die telefonische Erreichbarkeit kann aus diesem Grund nicht immer gewährleistet werden, ebenso kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen.
Für eine Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Sie finden alle notwendigen Informationen inklusive der Antragsformulare auf den folgenden Seiten. Bitte übersenden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag per Post. Sollten Informationen oder Unterlagen fehlen, werden Sie informiert.
Verzichten Sie bitte, soweit möglich, auf eine Antragstellung vor Ort und richten Sie dringende Anfragen bitte ausschließlich per E-Mail oder auf dem Postweg an das Team Fahrerlaubnisangelegenheiten. Ein Einlass in das Gebäude der Region Hannover ist derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag (Formular kann hier herunter geladen werden)
Personalausweis bzw. Pass (bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung)
Wurde der bisherige Führerschein nicht von der Region Hannover bzw. von den alten Landkreisen Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe ausgestellt, fordern Sie bitte von der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift an.
Bei Ersatzführerschein wegen Namensänderung:
Bisheriger Führerschein
Nachweis über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde), sofern die Namensänderung nicht bereits aus dem Personalausweis ersichtlich ist
Bei Ersatzumtausch wegen Unbrauchbarkeit:
bisheriger Führerschein.
Beim Ersatzumtausch wird der alte Führerschein eingezogen oder ungültig gemacht.
Dienstleistung
Gebühren
Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Verlust oder Diebstahl
38,30 Euro
Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei Ersatzumtausch