Hinweis aus aktuellem AnlassAufgrund der Rücknahme von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus COVID-19 kommt es derzeit zu einem hohem Anruf- und Antragsaufkommen. Die telefonische Erreichbarkeit kann aus diesem Grund nicht immer gewährleistet werden, ebenso kann es zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Für eine Antragstellung ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Sie finden alle notwendigen Informationen inklusive der Antragsformulare auf den folgenden Seiten. Bitte übersenden Sie Ihren vollständig ausgefüllten Antrag per Post. Sollten Informationen oder Unterlagen fehlen, werden Sie informiert. Verzichten Sie bitte, soweit möglich, auf eine Antragstellung vor Ort und richten Sie dringende Anfragen bitte ausschließlich per E-Mail oder auf dem Postweg an das Team Fahrerlaubnisangelegenheiten. Ein Einlass in das Gebäude der Region Hannover ist derzeit ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
- Antrag (Formular kann hier herunter geladen werden)
- Personalausweis bzw. Pass (bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung)
- Neues Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht (45 X 35 mm im Hochformat und ohne Rand in einer Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen – siehe Foto-Mustertafel).
- Wurde der bisherige Führerschein nicht von der Region Hannover bzw. von den alten Landkreisen Burgdorf, Hannover, Neustadt a. Rbge. und Springe ausgestellt, ist von der Antragstellerin / vom Antragsteller eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde anzufordern.
- Bei Ersatzführerschein wegen Namensänderung:
- Bisheriger Führerschein
- Nachweis über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde), sofern die Namensänderung nicht bereits aus dem Personalausweis ersichtlich ist
- Bei Ersatzführerschein wegen Verlust/Diebstahl:
- Eidesstattliche Versicherung (diese kann hier heruntergeladen werden)
- Bei Ersatzumtausch wegen Unbrauchbarkeit:
Beim Ersatzumtausch wird alte Führerschein eingezogen oder ungültig gemacht.
Im Regelfall wird Ihnen der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei zugesandt (Direktversand). Auf Wunsch kann der Versand beschleunigt als Expresssendung erfolgen. Der Führerschein wird dann allerdings der Behörde zugesandt und muss von dort abgeholt werden.
Dienstleistung | Gebühren |
Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Verlust oder Diebstahl einschließlich Direktversand | 43,14 Euro |
Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Ersatzumtausch einschließlich Direktversand | 39,84 Euro |