Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Nr. 391, 2. Änderung
Stadtteil: Herrenhausen

B-Plan Nr. 391, 2. Änderung Übersichtsplan
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.07.2022 bis 29.08.2022
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss des Stadtbezirksrates Herrenhausen-Stöcken vom 22.06.2022
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Markgrafstraße und die Herrenhäuser Straße im Norden, die Kiepertstraße und die nördliche Grenze des Herrenhäuser Friedhofs im Sü-den sowie durch die östlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Markgrafstraße Nr. 17 und Hansteinstraße Nr. 1 und 2.
Planungsziele:
Ausschluss von Vergnügungsstätten.
Dieser Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden (§ 13 BauGB).
Auskünfte zu den Planungszielen und Gelegenheit zur Erörterung unter Tel. 168-43103 oder Email: 61.11@Hannover-Stadt.de
Ziele und Zwecke Text
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Formular
Formular Stellungnahmen B-Plan Nr. 391, 2. Änderung
Hier können Anregungen und Einwendungen zum B-Plan eingebracht werden.
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