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Einwohnerversammlungen
Einwohnerversammlungen dienen der Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner. Hierzu lädt der Oberbürgermeister für Teile des Stadtgebietes ein, um über wichtige Angelegenheiten der Stadt und bei wichtigen städtischen Planungen und Vorhaben rechtzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren.
Die Einwohnerinnen und Einwohner haben in der Veranstaltung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und können schriftliche Anfragen, die der Oberbürgermeister in der Einwohnerversammlung beantwortet, an das Büro des Oberbürgermeisters richten.
(Die Funktion der Einwohnerversammlungen ist in § 85 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) geregelt; die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover bestimmt im § 4, dass Einwohnerversammlungen in Hannover für Teile des Stadtgebiets durchgeführt werden.)
- Tel.: +49 511 168-42298
- Fax: +49 511 168-45052
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