Corona-Sonderprogramm für gemeinnützige Kultureinrichtungen und Kulturvereine

Antragstellung bis zum 15.07.2020 möglich

Als Folge der COVID-19-Pandemie sind zahlreiche kleinere Kultureinrichtungen und Kulturvereine, vornehmlich im ländlichen Raum, nach wochenlangem Lockdown in ihrer Existenz bedroht. Um ihnen zu helfen und die kulturelle Vielfalt im Land zu erhalten, hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) ein Corona-Sonderprogramm mit einem Budget von 6 Millionen Euro aufgelegt.

Einen festen Antragsstichtag gibt es nicht. Bis zum 15. Juli 2020 können Anträge vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Mittel gestellt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch Corona in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind z. B. Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden.

Die Antragstellung erfolgt bis zu einer Förderhöhe von 8.000 Euro bei den regionalen Kulturträgern, so z. B. bei der Region Hannover. Über Förderanträge mit einem Antragsvolumen über 8.000 Euro befindet das MWK direkt.

Weitere Informationen zum Sonderförderprogramm sowie zur Antragstellung finden Sie hier.