Bundesrat stimmt Düngeverordnung mit einer Änderungsmaßgabe zu

Deutschland kann hohe Zwangsgeldzahlungen an die EU abwenden

Pflanze im Reagenzglas

Am heutigen Freitag, dem 27. März 2020, hat der Bundesrat in einer Sondersitzung die lange umstrittene Düngeverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen. Sie setzt eine EU-Richtlinie von 1991 und ein Versäumnisurteil des Europäischen Gerichtshofes von 2018 um. Die Luxemburger Richter hatten die bisher durchgeführten Maßnahmen in Deutschland als nicht ausreichend kritisiert, da in einigen Bundesländern mehr als 30 Prozent des Grundwassers mit mehr als 75mg Nitrat pro Liter belastet sei, während der erlaubte Grenzwert bei 50 mg/l liege. Stimmt das Ministerium dem Beschluss zu, ist auch die Gefahr mögliche Zwangsgelder von täglich bis zu 800.000 € gebannt, die bei einem erneuten Versäumnisurteil gedroht hätten.

Bis zuletzt hatten Landwirte mit kilometerlangen Trecker-Konvois auf die Existenzgefährdung vieler Betriebe hingewiesen und gegen die Verschärfung protestiert. Deutschlands Wasserversorger hatten hingegen seit langem die Umsetzung der Richtlinie angemahnt, um langfristig unbelastetes Trinkwasser liefern zu können.

Die Bundesländer kamen den Landwirten entgegen und setzten eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres fest, in der besonders belastete Gebiete ausgewiesen werden müssen.Damit werde „ein wichtiges Signal in der aktuellen Krisensituation in Richtung der landwirtschaftlichen Betriebe gesetzt“.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier und hier