Aufruf der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
„Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“
„Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“
Copyright: European Union, Photographer: Dati Bendo
Die Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, ein gemeinsames Vorhaben verschiedener Bundesministerien legt ihr erstes Förderprogramm „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ auf, mit dessen Hilfe gemeinnützige Organisationen und Kommunen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie unterstützt und insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen das Ehrenamt nachhaltig gestärkt werden soll.
Durch die Corona-Pandemie wird die Gesellschaft vor die Herausforderungen gestellt, wie
Das Förderprogramm besteht aus den drei Schwerpunktthemen
Zuwendungsfähige Ausgaben sind (u.a.):
im Schwerunkt Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
im Schwertpunkt Struktur- und Innovationsstärkung von Engagement und Ehrenamt in strukturschwachen und ländlichen Räumen
im Schwerpunkt Nachwuchsgewinnung
Für alle drei Schwerpunkte können ebenfalls Verwaltungskosten geltend gemacht werden.
Förderhöhe
Die maximale Fördersumme von 100.000 € bei einer Förderquote von 80% gilt für Einrichtungen, die in der eigenen Organisation Maßnahmen durchführen möchten. Bis zu einer Förderung von 5.000 € beträgt die Förderquote 90%. Maximal 1.500.000 € können beantragt werden, um diese Mittel an Dritte weiter zu geben, die ebenfalls den Zuwendungskriterien entsprechen. Die weiter gegebene Summe beträgt jeweils maximal 10.000 €. In Härtefällen - wenn nachgewiesen werden kann, dass keine Eigenmittel aufgebracht werden können - kann die Stiftung eine Vollfinanzierung von 100% der förderfähigen Kosten gewähren.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Förderfähig sind öffentliche und gemeinnützige private juristische Personen und ihre Zusammenschlüsse. Antragsfrist ist 1. November 2020. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Erlass des Zuwendungsbescheides und endet spätestens am 31. Dezember 2020.
Informationen zum Förderaufruf und Antragsverfahren finden Sie hier, die Richtlinie hier und den Förderleitfaden hier.
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