EU-Kommission

Kommission startet Konsultation zu den EU-Zielen zur biologischen Vielfalt

EU-Kommission will rechtsverbindliches Instrument vorschlagen, mit dem EU-Ziele für die Wiederherstellung beschädigter Ökosysteme bis 2030 festgelegt werden

Copyright: European Union, Photographer: Xavier Lejeune

Menschliche Aktivitäten haben in den letzten Jahrzehnten drei Viertel der Landflächen der Erde und zwei Drittel der Ozeane erheblich verändert und damit unser Klima und unsere natürlichen Lebenserhaltungssysteme destabilisiert. Die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme wird aus Sicht der EU-Kommission dazu beitragen, die Krise der biologischen Vielfalt zu lösen, den Klimawandel zu bekämpfen und die Risiken zukünftiger Pandemien zu verringern.

Daher will die Europäische Kommission rechtsverbindliche EU-Ziele für die Wiederherstellung der Natur entwickeln und hat dazu eine öffentliche Online-Konsultation gestartet. Die Ziele, die bis Ende 2021 fixiert sein sollen, sind zentral für die Artenvielfalt und den Klimaschutz. Die Ergebnisse der Konsultation werden in eine Folgenabschätzung einfließen, die die Kommission vorbereitet. Die Folgenabschätzung soll dazu beitragen, die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Initiative für die Wiederherstellung der Natur zu bewerten.

Als Schlüsselelement der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und des Europäischen Grünen Deals wird die Wiederherstellung der geschädigten Ökosysteme in Europa dazu beitragen,

  • die biologische Vielfalt zu erhöhen,
  • den Klimawandel abzuschwächen und sich an ihn anzupassen sowie
  • die Auswirkungen von Naturkatastrophen

zu verhindern und zu verringern.

Die Kommission wird bis Ende 2021 einen Vorschlag für rechtsverbindliche Naturwiederherstellungsziele vorlegen und dabei die Antworten aus der öffentlichen Konsultation berücksichtigen. Eine Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 2. April hier möglich.