Förderung

Bessere Fahrradinfrastruktur durch Förderprogramm "Stadt und Land"

Voraussichtlich ab Sommer 2021 können niedersächsische Kommunen Anträge auf das Sonderförderprogramm des Bundes stellen und ihre Fahrradinfrastrukturprojekte fördern lassen. 

Mit dem Finanzhilfe-Sonderprogramm "Stadt und Land" des Bundes sollen Radverkehrs­infrastruktur­projekte bis zum Jahr 2023 mit rund 660 Millionen Euro gefördert werden.

Für Kommunen in Niedersachsen stehen dabei 65 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung der niedersächsischen Förderrichtlinien und dem Startschuss für die Antragstellungen ist im Sommer 2021 zu rechnen.

Es gibt aber bereits erste Informationen zum Förderprogramm.

Was soll gefördert werden?

Gefördert werden unter anderem vorbereitende Maßnahmen wie auch Bauvorhaben:

  • Radverkehrskonzepte und Planungsleistungen
  • Grunderwerb
  • Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsnetzen
  • Radwegbrücken und Unterführungen
  • Beschilderungen
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser

Wie hoch ist die Fördersumme?

Der Regelfördersatz beträgt bis zu…

  • 80 %, wenn das Vorhaben bis Ende 2021 bewilligt wird.
  • 75 %, wenn das Vorhaben ab 2022 bewilligt werden.
  • 90 % für finanzschwache Kommunen.

Welche Fristen sind zu beachten?

  • Antragstellung voraussichtlich ab Sommer 2021 möglich
  • Antragstellung bis spätestens zum 15. September 2021 für die Bewilligung für 2021.
  • Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn! Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens. 
  • Vorhaben müssen grundsätzlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Die zuständige Stelle für die Beantragung und die Abwicklung ist die NBank.

Fragen zum Sonderprogramm richten Sie bitte an das E-Mail-Postfach:

stadtundland@nbank.de

Welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen und weitere Informationen finden Sie hier.