Förderung

Bund fördert Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021 erneut

Anträge auf das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ können ab sofort gestellt werden.

Bund fördert Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021 erneut

Regionale Museen sind ein wichtiges Kulturerbe. Sie tragen wesentlich zum Erhalt und zur Stärkung der kulturellen Identität in ländlichen Räumen bei und gewähren Besuchern aus urbanen Regionen einen Einblick in Themen wie regionale Kultur, Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Ernährung.

Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ des Deutschen Bunds für Archäologie e. V. (DVA) soll in Kooperation mit dem Deutschen Museumsbund e.V. (DMB) genau dieses Kulturerbe schützen und bietet in diesem Jahr erneut Förderungen für Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen.

Förderung von Heimatmuseen:

  • maximal 25.000 Euro, Begrenzung auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme
  • öffentliche als auch privat getragene Museen und Einrichtungen in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern *
  • Schwerpunkt: regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Boden- und Baudenkmalstätten
  • Hauptsächlich investive Maßnahmen (z.B. Verbesserung der Barrierefreiheit, vorbeugender Brandschutz, Bauunterhalt und Instandsetzung etc.), die möglichst ökologisch sinnvoll umgesetzt werden.

Förderung landwirtschaftliche Museen:

  • maximal 50.000 Euro, Begrenzung auf 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben der Maßnahme
  • öffentliche als auch privat getragene Museen und Einrichtungen in Städten und Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern *
  • Schwerpunkt: Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei
  • Hauptsächlich investive Maßnahmen (z.B. Verbesserung der Barrierefreiheit, vorbeugender Brandschutz, Bauunterhalt und Instandsetzung etc.), die möglichst ökologisch sinnvoll umgesetzt werden.

* In Ausnahmefällen können auch eingemeindete Orte, die ländlichen Räumen zuordenbar sind, berücksichtigt werden.

Wie wird der Förderantrag gestellt?

Die Anträge und Anlagen müssen über das Förderportal eingereicht werden. Eine rein analoge Antragstellung ist nicht möglich. Eine Antragsfrist gibt es zwar nicht, jedoch endet das Auswahlverfahren, wenn alle Mittel vergeben wurden und spätestens am 31.12.2021.

Das Förderportal für die Antragstellung und weitere Informationen für die Förderung von Heimatmuseen finden Sie hier.

Das Förderportal für die Antragstellung und weitere Informationen für die Förderung von landwirtschaftlichen Museen finden Sie hier.