EU-Förderung

EU-Förderprogramm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“

Neue Antragsrunde zur Förderung von Bürgerbegegnungen, Vernetzung von Partnerstädten und Projekten der Zivilgesellschaft mit Stichtag 01. September 2020

Copyright: European Union, Photographer: Dati Bendo

Zum letzten Mal in der laufenden EU-Förderperiode 2014-2020 besteht die Möglichkeit, einen Förderantrag im Rahmen des EU-Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zu stellen. Innerhalb des Programmbereichs 2 „Demokratisches Engagement und Bürgerbeteiligung“ stehen noch einmal EU-Mittel zur Unterstützung guter Austauschprojekte zwischen Partnerstädten sowie zur Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft zur Verfügung. Für beide Teilbereiche endet die Antragsfrist am 01. September 2020.

Bürgerbegegnungen, die eine Förderzusage erhalten, müssen zwischen dem 01. Februar und dem 31. Oktober 2021 beginnen. Für Projekte zur Vernetzung von Partnerstädten und für Projekte der Zivilgesellschaft muss der Beginn zwischen dem 01. März und dem 31. August 2021 liegen.

Weiterführende Informationen zum aktuellen Programmleitfaden und zu den Programmprioritäten für den Zeitraum 2019-2020 finden sich hier: https://www.kontaktstelle-efbb.de/antraege-stellen/antragstermine/.

Generelle Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind nachzulesen auf den Internetseiten der Kontaktstelle Deutschland „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ bei der Kulturpolitischen Gesellschaft e. V. unter diesem Link: https://www.kontaktstelle-efbb.de/antraege-stellen/.

In der kommenden EU-Förderperiode 2021-2027 wird es das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ voraussichtlich als eigenständiges Programm nicht mehr geben. Es soll nach Vorschlägen der EU-Kommission dann mit den Programmen „Rechte, Gleichstellung, Unionsbürgerschaft (REC)“ und „Daphne“ zusammengefasst werden unter der Bezeichnung „Rechte und Werte“.