EU-Kommission startet Konsultationen über den Weg zur Klimaneutralität

Bürgerinnen und Bürger, NGOs und andere Interessengruppen sind eingeladen, sich an diesem wichtigen Gesetzgebungsprozess aktiv zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern

Copyright: European Union, Photographer: Jennifer Jacquemart

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 55 Prozent (statt bisher 40 Prozent) zu senken. Die neue Zielvorgabe beruht auf einer umfassenden Folgenabschätzung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen. Das neue Klimaziel wird nach Einschätzung der Kommission darüber hinaus dazu beitragen, die wirtschaftliche Erholung Europas von der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen.

Ein klimaneutraler Wandel ist aus Sicht der EU-Kommission nur möglich, wenn in allen Wirtschaftszweigen gehandelt wird. So machen die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe den größten Anteil der Treibhausgasemissionen aus und sind zusammen mit diffusen Nicht-CO 2-Emissionen im Energiesystem für gut 75 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Daher ist die Dekarbonisierung sowohl des Energieangebots als auch der Energienachfrage der Schlüssel zur Klimaneutralität.

Bis Juni 2021 werden Legislativvorschläge vorgelegt, mit denen das neue Ziel umgesetzt werden soll, wie z.B.:

  • die Überarbeitung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems,
  • eine Anpassung des Rahmens für Emissionen aus der Landnutzung,
  • der Ausbau der Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie
  • eine Verschärfung der CO2-Normen für Kraftfahrzeuge.

Die öffentlichen Konsultationen zum EU-Emissionshandel, zur Verordnung über die Lastenteilung, zur Verordnung über Flächennutzung, Flächennutzungsänderung und Forstwirtschaft sowie zu den CO2-Regeln für Kraftfahrzeuge sind nun online bis zum 5. Februar 2021 für öffentliche Rückmeldungen offen.