EU-Strategie für die Rechte des Kindes (2021 – 2027)

Möglichkeit zur Teilnahme an öffentlicher Konsultation

Copyright: European Union 2020, Photographer: Aurore Martignoni

Die UN-Kinderrechtskonvention trat im September 1990 in Kraft und wurde von zahlreichen Nationen ratifiziert. Sie gesteht allen Kindern weltweit die gleichen Grundrechte zu und legt wesentliche Standards zum Schutz der Rechte von Kindern fest.

Auch die Europäische Kommission fühlt sich dem Schutz der Rechte der Kinder verpflichtet. Zurzeit erarbeitet sie eine neue Kinderrechtsstrategie, die den politischen Rahmen für alle EU-Maßnahmen im Bereich der Rechte von Kindern in der kommenden EU-Förderperiode 2021 – 2027 darstellen wird. In Vorbereitung der Kinderrechtsstrategie hat die EU-Kommission zu einer öffentlichen Konsultation in der Zeit vom 01. September bis zum 08. Dezember 2020 eingeladen.

Beteiligen können sich alle Interessenträger, die sich mit den Rechten von Kindern befassen oder unmittelbar davon betroffen sind, so z. B. einschlägige EU-Agenturen und internationale Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Hochschuleinrichtungen, nationale Behörden (z. B. Verwaltungsbehörden, Kinderschutzbehörden, Justizbehörden, Strafverfolgungsbehörden) sowie regionale und kommunale Behörden und die breite Öffentlichkeit, darunter Kinder und Jugendliche.

Ziel der Konsultation ist es,

  • allen Bürgerinnen, Bürgern und Organisationen die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zur Politikentwicklung zu leisten
  • die Meinung zu den politischen Optionen und ihren möglichen Auswirkungen zu erheben
  • Chancen und Herausforderungen für EU-Maßnahmen für die Rechte von Kindern zu ermitteln.

Die Ergebnisse der Konsultation werden in die neue Kinderrechtsstrategie der EU einfließen, die wiederum Auswirkungen auf Rechtsvorschriften, Strategien und Finanzierungsmaßnahmen der EU mit Bezug zum Schutz der Rechte von Kindern haben wird.

Zur Teilnahme an der Konsultation ist ein Online-Fragebogen auszufüllen. Organisationen und Unternehmen, die sich beteiligen möchten, werden zudem gebeten, sich aus Gründen der Transparenz außerdem im Transparenzregister der EU registrieren zu lassen.

Weiterführende Informationen zur Konsultation sowie zur Teilnahmemöglichkeit finden Sie hier. Die Informationen sind auch in deutscher Sprache abrufbar.