EU-Förderung

Hochwasserschutz im Binnenland - Anträge ab 15. Juli 2020 möglich

Für die Fördermaßnahme „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)“ wurde die aktuelle Antragsphase für Projekte ab 2021 festgelegt

Leineaue

Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland finanziell gefördert. Die Zuwendung wird dabei als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.

Für Projekte, die im Jahr 2021 beginnen sollen, wurde jetzt die Frist für die Einreichung von Förderanträgen auf den Zeitraum vom 15. Juli 2020 bis 15. September 2020 festgesetzt.

Die in der Richtlinie enthaltenen Regelungen gelten für das gesamte Landesgebiet und das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen. Gefördert werden wasserwirtschaftliche Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen im speziellen vor Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen, wie z.B.

  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen, insbesondere von Deichen einschließlich Deichverteidigungswege, Dämmen, Talsperren und Schöpfwerken,
  • Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
  • Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den o.g. Vorhaben, u.a.
    • Planungen (wie z. B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen),
    • Zweckforschungen (wie z. B. Langzeitbeobachtungen, Funktionskontrollen),
    • Einzelfalluntersuchungen (wie z. B. Datenerhebungen, Beweissicherungen),
    • notwendiger Erwerb von Grundstücken für alle baulichen Anlagen bis maximal 10 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben;
    • Beratung von örtlichen Akteuren durch das Land im Hinblick auf eine flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes
    • Förderung von Konzeptionen zum Umgang mit den Hochwasserrisiken auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer zuständiger Kommunen und/oder ein oder mehrerer Verbände auch im Hinblick auf mögliche Synergien für die Erreichung der Ziele anderer Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen, wie z. B. Fließgewässerentwicklung, Landschaftswerte etc.

Anträge sind unter Verwendung der amtlichen Vordrucke hier an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten.

Weitere Details wie Förderrichtlinie, Zuwendungsvorgaben und -anträge sowie fachliche Ansprechpartner finden Sie hier.