Projektaufruf „Aktive Regionalentwicklung“

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert Modellvorhaben der regionalbezogenen Strategieentwicklung und die Umsetzung von strategisch bedeutsamen regionalen Entwicklungsvorhaben.

Marktstraße in Burgdorf

In einigen ländlichen Regionen kumulieren verschiedene Herausforderungen wie

  • Abwanderung,
  • Fachkräftemangel,
  • lückenhafte Infrastruktur sowie
  • ausgedünnte soziale und kulturelle Angebote.

Mit vielfältigen Ansätzen der Heimatpolitik und der Regionalentwicklungspolitik will die Bundesregierung gegensteuern, ein zukunftsfestes, nachhaltiges Deutschland gestalten und gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herstellen.
Im Fokus des aktuellen Förderaufrufes "Aktive Regionalentwicklung" stehen daher innovative, zukunftsweisende Lösungsansätze die erprobt, unterstützt und bundesweit publik gemacht werden sollen, um die aktuellen Herausforderungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen bzw. Regionen mit drohender Strukturschwäche zu bewältigen.

Gefördert werden z.B.

  • die Erstellung strategischer regionaler Entwicklungskonzepte (REK) bzw. die Erweiterung bestehender REKs zu strategischen REKs und
  • die Umsetzungsbegleitung strategischer REKs einschließlich der Umsetzung von Leuchtturmprojekten.

Hauptzuwendungsempfänger sind insbesondere Landkreise, regionale Planungs­verbände oder sonstige Träger der Regionalplanung und regionale Zusammen­schlüsse mit verfestigter Institutionalisierung. Die Einbindung der Träger der Regionalplanung als Zuwendungsempfänger, Koopera­tionspartner oder in Entscheidungsgremien ist obligatorisch. Die Einbeziehung zivil­gesellschaftlicher Akteure als Partner ist möglich.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung, Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 90 % gewährt. Den Zuwen­dungs­empfängern verbleibt grundsätzlich ein finanzieller Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zur Deckung des Eigenanteils können Drittmittel sowie Personalausgaben eingesetzt werden. Die Höhe der Förderung pro Antrag und pro Förderzeitraum kann bis zu 700.000 Euro betragen. Eine Überschreitung ist in begründeten Einzelfällen zulässig.

Der Förderzeitraum ist auf maximal 30 Monate angelegt, die Projekte müssen im Oktober 2023 abgeschlossen sein.

Projektskizzen können im zweistufigen Bewerbungsverfahren ab sofort bis zum 25. Oktober 2020 (24:00 Uhr) elektronisch eingereicht werden.

Den Wettbewerbsaufruf sowie alle Unterlagen zur Bewerbung finden Sie hier unter der Rubrik Aufruf.