Die Wahllokale sind am 9. Juni 2024 von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Wahlbezirkes (Wahlraum) und die Nummer, unter der Sie im Verzeichnis der Wählenden ("Wählerverzeichnis") eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.
Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigungskarte. Andernfalls können Sie auch als Alternativen Identitätsausweise, wie den Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzeigen.
Plötzliche Erkrankung
Wenn Sie in einem Wahllokal Ihre Stimme abgeben möchten, aber auf Grund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls verhindert sind und nicht mehr die Möglichkeit haben Briefwahlunterlagen zu beantragen (bis Freitag, den 7. Juni 2024 um 18 Uhr), brauchen Sie dennoch nicht auf Ihr Wahlrecht zu verzichten. Wenn Sie am Wahlsonntag bis 15 Uhr das Wahlamt aufsuchen oder schon vorher unter der Telefonnummer 168-41101 anrufen, erfahren Sie, was zu tun ist.
Fahrdienste
Fahrdienste zum Wahllokal werden von den Parteien und karitativen Organisationen angeboten. Achten Sie auf Ankündigungen in Zeitungen und Informationen für Wählende.
Barrierefreiheit
Ob ein Wahllokal rollstuhlgerecht erreichbar ist, wird auf der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt. Derzeitig sind ca. 4/5 der Wahllokale in der Landeshauptstadt Hannover rollstuhlgerecht erreichbar. Sollten Sie am Wahlsonntag in einem Wahllokal Ihre Stimme abgeben wollen und Ihr Wahllokal ist nicht entsprechend geeignet, so können Sie für weitere Informationen ab dem 12. September 2022 die Telefonnummer 168-41101 kontaktieren.