Für die Sitzverteilung findet das nach dem belgischen Juristen Victor D'Hondt benannte Höchstzahlverfahren Anwendung. Bei diesem Verfahren, auch Divisormethode mit Abrundung genannt, werden die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch eine Reihe aufsteigender natürlicher Zahlen 1,2,3 usw. geteilt. Die sich ergebenden Bruchzahlen werden als Höchstzahlen bezeichnet. Die Höchstzahlen werden danach absteigend nach ihrer Größe geordnet. Die so ermittelte Reihenfolge gibt die Vergabereihenfolge der Sitze an. Es finden so viele Höchstzahlen Berücksichtigung, wie Sitze im Landtag zu vergeben sind.
Die Zahl der Sitze im Landtag erhöht sich, wenn eine Partei durch Überhang- oder Ausgleichsmandate mehr Sitze zugesprochen werden. Es werden nur Parteien, die bei der Wahl die Fünf-Prozent-Grenze überwinden, bei der Sitzverteilung berücksichtigt (Fünf-Prozent-Klausel). Diese Sperrklausel soll einer Zersplitterung durch sehr kleine Parteien vorbeugen und somit gewährleisten, dass das Landesparlament effektiv arbeiten kann.